Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zählen dazu:
- Gestaltung von Eheverträgen
- Gestaltung von Trennungs - und Scheidungsvereinbarungen
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsansprüche, z.B. Ehegatten- und Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt
- Zugewinnausgleich und sonstige güterrechtliche Ansprüche
- Vermögensauseinandersetzung, z.B. Aufteilung von Haus und Verbindlichkeiten
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Gestaltung von Lebenspartnerschaftsverträgen
- Adoption in Lebenspartnerschaften
- Vaterschaftsfestellung
- Anfechtung der Vaterschaft
- Vertragsgestaltung bei nichtehelichen Partnerschaften
- Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Familienrecht
Jährlich gibt es in Deutschland rund 200.000 Scheidungen. Jede dritte Ehe wird statistisch geschieden, in den Großstädten sogar jede zweite Ehe.
Eine Trennung wirft viele Fragen auf, die wir Ihnen mit Sorgfalt und jahrelanger Erfahrung beantworten. Dabei ist uns wichtig, Sie frühzeitig über Ihre rechtliche Situation zu informieren, damit Sie keine finanziellen Verluste erleiden oder Fristen versäumen. Die Beteiligten stehen meist unter starker emotionaler Anspannung. Im Vordergrund steht deshalb bei uns die außergerichtliche und möglichst einvernehmliche Regelung der Trennungs - und Scheidungsfolgen.
Lässt sich auf diesem Weg jedoch keine sachgerechte und faire Lösung erreichen, werden wir die Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen und Rechte gezielt bei Gericht verfolgen.
Aber nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung ergeben sich Probleme und Fragen.
Oftmals ist der Abschluss eines Ehevertrages oder Partnerschaftsvertrages nicht nur sinnvoll, sondern aus anwaltlicher Sicht sogar notwendig. So etwa bei vorhandenen Betrieben und Unternehmensbeteiligungen, bei hohem Altersunterschied oder auch in manchen Patchworkkonstellationen.
Außerdem hat sich mit der ßnderung des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 vor allem die Unterhaltssituation von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die minderjährige Kinder betreuen, erheblich verschlechtert. Auch hier kann zur Absicherung des kinderbetreuenden Ehegatten eine ehevertragliche Regelung zweckmäßig sein.
Aufgrund der Altersentwicklung in der Bevölkerung werden in den letzten Jahren immer häufiger Kinder entweder direkt oder vom Sozialamt auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen. Auch bei der Regelung dieser meist schwierigen wirtschaftlichen und rechtlichen Situation helfen wir Ihnen gerne.[